Eheschließung
Wichtige Information für Brautpaare und Gäste
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Streuen von Reis, Blütenblättern, Konfetti jeglicher Art etc. wegen Unfallgefahr ausdrücklich untersagt ist! Wir bitten dafür um Verständnis.
Evtl. entstehende Reinigungskosten müssen dem Brautpaar in Rechnung gestellt werden.
Eheschließung in Rosenheim
Beim Standesamt Rosenheim ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr/-e Partner/-in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Rosenheim gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit dieser auch eingehalten werden kann.
Reservierungen von Eheschließungsterminen (ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung mit vollständigen Unterlagen) sind aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.
Anmeldung zur Eheschließung
Anmeldungen zur Eheschließung und Umwandlung einer bestehender Lebenspartnerschaften sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung während unserer Parteiverkehrszeiten möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung mindestens 1/2 Stunde dauert, mit Dolmetscher/-in und bei Fällen mit Auslandsbezug entsprechend länger. Planen Sie daher genügend Zeit ein.
Für Terminvereinbarungen und allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung; eine telefonische Beratung ist, aus Gründen der Rechtssicherheit und um Mißverständnisse zu vermeiden, leider nicht möglich.
Sollte einer der Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich anwesend sein können, so kann er dem anderen mit einem entsprechenden Formular eine entsprechende Vollmacht erteilen.