Todesfall
Sterbefallanzeige beim Standesamt

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden. Für Todesfälle innerhalb des Stadtgebietes Rosenheim muss dies beim Standesamt Rosenheim mündlich oder schriftlich erfolgen.
Wer muss anzeigen?
Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist zunächst die Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Wurde ein Bestatter dazu beauftragt, erledigt dieser die Anzeigeformalitäten. Die Anzeige eines Sterbefalles im Klinikum Rosenheim oder sonstigen Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, nimmt der Träger der jeweiligen Einrichtung vor. Die Hinterbliebenen haben dort die notwendigen Unterlagen vorzulegen.
Sterbefallanzeige bei der Friedhofsverwaltung
Neben dem Standesamt ist ein Todesfall auch der Friedhofsverwaltung anzuzeigen, entweder zur Bestattung auf einem Rosenheimer Friedhof oder zur Überführung nach Auswärts. Die Anzeige nimmt in der Regel der beauftragte Bestatter vor. Auskünfte erteilt der Bestatter oder die Friedhofsverwaltung.