Bildung und Teilhabe
Ansprechpartner
Aufgaben | Ansprechpartner | Telefon |
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Sachgebietsleitung | Herr Jaist | 365-1492 |
Sachbearbeitung | Herr Prill | 365 1493 |
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden ab dem 01.08.2019 noch attraktiver !
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtungen und in der Freizeit mitmachen.
Der Stadt Rosenheim ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder aus Familien, die eine der nachfolgend genannten Sozialleistungen beziehen.
- Wohngeld (WoGG)
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV/SGB II)
- Sozialhilfe: Grundsicherung/Hilfe zum
Lebensunterhalt (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Im Bildungs- und Teilhabepaket werden ab 01.08.2019 folgende Leistungen berücksichtigt:
- Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten für
Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule
und Kindertageseinrichtung.
- 150,-- € jährlich für Schulbedarf (100,-- € für das
erste und 50,-- € für das zweite Schulhalbjahr).
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer
gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schu-
le oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe.
- Kostenübernahme für eine erforderliche Lernförde-
rung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung
der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lern-
ziele (Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe, bzw.
ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eine ergän-
zende außerschulische Lernförderung nicht möglich
ist.
- Leistungen in Höhe von pauschal 15.-- €/Monat für
die Teilnahme an kostenpflichtigen Freizeitaktivitä-
ten (z.B. Musikschule, Sportverein) sowie Zuschüsse
zu weiteren Aufwendungen, die in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit der Freizeitaktivität stehen (z.B.
Ausrüstungsgegenstände, Vereinsausflüge), voraus-
gesetzt, die Eigenfinanzierung solcher Kosten ist
nicht zumutbar.
- Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zur
nächstgelegenen Schule, wenn die Beförderung not-
wendig ist, und die Kosten hierfür nicht von Dritten
(Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport) über-
nommen werden.
Nähere Auskünfte über den Antrag auf Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei der Stadt Rosenheim,
Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim,
Tel.: 08031 365 1493 oder 365 1499.
Antrag Bildung und Teilhabe
- Bildungsantrag280 KB
Welche Unterlagen soll ich mitbringen ?
- Aktueller Bescheid über den Bezug der jeweiligen Sozialleistung (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG)
- Wenn möglich ein bereits ausgefülltes Antragsformular (füllen Sie bitte für jedes Kind im Haushalt ein gesondertes Formular aus)
- Eine Buchungsvereinbarung der Einrichtung bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Bei eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten zusätzlich die Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte für den Ausflug oder eine Qutittung
- Die Bestätigung, bzw. ein Vertrag des Anbieters bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Die Aufzählung ist nicht abschließend !