Bürgerversammlungen
Allgemeine Infos zu den Bürgerversammlungen
Der Oberbürgermeister beruft einmal jährlich eine Bürgerversammlung, aufgeteilt in Stadtteile, zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein.
Bürgerversammlungen 2020
Die Bürgerversammlungen 2020 fanden am 1. und 6. Oktober im Kultur- und Kongresszentrum statt.
Aus Gründen des Datenschutzes können die Protokolle nicht auf der Homepage veröffentlicht werden.
Eine Einsichtnahme ist im Hauptamt nach vorheriger Anmeldung möglich.
Tagesordnung
Tagesordnung:
1. Bericht des Oberbürgermeisters
2. Beantwortung von Anregungen, Anfragen und Anträgen aus der Bürgerschaft, die spätestens eine Woche vor der Versammlung eingereicht werden.
Von der Bürgerversammlung angenommene Anträge müssen innerhalb von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch wahlberechtigte Jugendliche aus der Stadt Rosenheim Rede- und Stimmrecht haben.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile, ausdrücklich auch die Jugendlichen, sind hierzu herzlich eingeladen.
Die Termine werden auch rechtzeitig in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
FAQ's zu den Bürgerversammlungen
1. Was sind Bürgerversammlungen? Welchen Zweck erfüllen Bürgerversammlungen?
Die Bürgerversammlung ist die Möglichkeit der Rathausspitze, mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt zu kommunizieren.
Sie ermöglichen den Bürgern, Meinungen auszutauschen sowie Anfragen zu stellen oder örtliche Probleme zu diskutieren. Bürgerversammlungen sind eine ideale Gelegenheit, um direkt und unbürokratisch mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten. Dadurch kann sich jeder Rosenheimer am gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskurs der Stadt beteiligen.
2. Wer kann bzw. soll kommen?
Bürgerversammlungen sind öffentliche Veranstaltungen, das heißt alle Einwohner der jeweiligen Stadtbereiche, v.a. auch Jugendliche sind herzlich willkommen.
Rede- und antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen, das heißt also jeder, der in der Gemeinde eine Wohnung innehat. Der Begriff der Wohnung ist hierbei nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes. Auch das Alter, die Staatsangehörigkeit oder die Dauer des Wohnens sind für die Einwohnereigenschaft grundsätzlich ohne Bedeutung. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Jugendliche ein Rede- und Antragsrecht in Bürgerversammlungen haben.
Auf Beschluss der Bürgerversammlung kann anderen Personen das Wort erteilt werden.
Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich Gemeindebürger (das heißt jeder Gemeindeangehörige, der in seiner Gemeinde das Recht hat, an den Gemeindewahlen teilzunehmen: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bzw. Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU), volljährig und seit mindestens 2 Monaten Hauptwohnsitz in der Gemeinde).
Das Mitberatungsrecht ist ein höchstpersönliches Recht, eine rechtliche Stellvertretung ist nicht möglich.
Vertreter von Vereinen usw. sind demnach nur rede-, antrags- und stimmberechtigt, wenn sie Gemeindeeinwohner bzw. -bürger sind (siehe oben)
3. Wer ist bei einer Bürgerversammlung dabei?
Neben dem Oberbürgermeister sind die Dezernenten der Stadtverwaltung Rosenheim als Leiter der einzelnen Fachbereiche anwesend. Weiter nehmen auch Stadträte an den Bürgerversammlungen teil. Die Vertreter der örtlichen Medien sind im Regelfall ebenfalls vor Ort – und selbstverständlich die Einwohner bzw. Bürger des jeweiligen Stadtbereichs.
4. Wie läuft eine Bürgerversammlung in Rosenheim ab?
Zu Beginn berichtet der Oberbürgermeister über aktuelle kommunalpolitische Themen des jeweiligen Stadtbereichs, wie beispielsweise anstehende Baumaßnahmen. Danach hat jeder Bürger die Möglichkeit, in einer offenen Diskussion Fragen zu stellen und eigene Anliegen darzulegen. Zusätzlich werden in der Bürgerversammlung schriftliche Infomaterialien mit Zahlen, Fakten und sonstigen Infos über Rosenheim zur Verfügung gestellt.
5. Inwiefern und wie kann ich eigene Anliegen einbringen?
Als Gemeindebürger (siehe 2.) hat man zahlreiche Möglichkeiten, seine Anliegen in den gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskurs einzubringen. Im Vorfeld einer Bürgerversammlung kann bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin eine schriftliche Anfrage an die Stadt gestellt werden. Das hat den großen Vorteil, dass am Tag der Bürgerversammlung diese Anfrage bereits umfassend beantwortet werden kann. Des Weiteren können Anliegen auch direkt in der offenen Diskussionsrunde der Bürgerversammlung eingebracht werden.
6. Wer legt die zu besprechenden Themen fest?
Die Einberufung einer Bürgerversammlung erfolgt ausschließlich durch den Oberbürgermeister. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt unter Angabe von Ort, Zeit und in der Regel einer Tagesordnung.
Die Tagesordnung einer Bürgerversammlung wird von dem Oberbürgermeister im Vorfeld festgelegt und basiert auf den bereits eingegangenen Anfragen der Bürger, den allgemeinen Themen der Stadt Rosenheim und stadtbereichsbezogenen Angelegenheiten. Dennoch können in der offenen Diskussionsrunde am Ende jeder Bürgerversammlung weitere Themen eingebracht werden.
7. Werden dort bindende Entscheidungen getroffen?
In Bürgerversammlungen können Anträge darüber gestellt werden, dass ein Thema im Stadtrat behandelt werden soll. Über diese Anträge wird in einer offenen Abstimmung der Gemeindebürger (siehe 2.) mit einer Ja-/Nein-Frage entschieden. Wenn der Antrag von der Mehrheit der Abstimmenden befürwortet wird, wird dieser an den Stadtrat weitergeleitet, der sich dann innerhalb von drei Monaten damit befassen muss.
8. Wie oft gibt es Bürgerversammlungen?
Bürgerversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. In Rosenheim werden sie aufgrund der Einwohnerzahl in mehrere kleine Versammlungen aufgeteilt. Das Stadtgebiet wird dazu in fünf Bereiche gegliedert:
Nord: Westerndorf St. Peter, Wernhardsberg, Langenpfunzen, Egarten, Mitterfeld, Wehrfleck, Erlenau
Ost: Kastenau, Kaltwies, Kaltmühl, Happing, Aisinger Landstraße, Heilig Blut
Süd: Hohenofen, Aising, Pang, Schwaig, Westerndorf am Wasen, Aisinger Landstraße, Heilig Blut
Mitte-Süd-West: Fürstätt (Alt-Fürstätt, Unterfürstätt, Am Gries, Endorferau), Oberwöhr, Aisingerwies
Mitte: Stadtmitte, Küpferling
Dementsprechend finden fünf Bürgerversammlungen im ganzen Jahr statt, jeweils eine pro Stadtbereich, meist gegen Ende September/ Anfang Oktober. Ausnahem im Jahr 2020: Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auflagen, werden statt fünf Bürgerversammlungen lediglich zwei Versammlungen im KU'KO stattfinden.
Zudem bietet die Stadt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu wichtigen aktuellen Themen an.
9. Wie werde ich eingeladen und muss ich mich dafür anmelden?
Die Einladungen zu Bürgerversammlungen werden von der örtlichen Presse bekannt gemacht und gleichzeitig auf der Homepage der Stadt Rosenheim veröffentlicht. Die erste Ankündigung erscheint etwa einen Monat vor der Versammlung, die zweite kurz vor dem Termin. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
10. Wo finden die Bürgerversammlungen statt?
Die Stadtverwaltung wählt in den fünf Stadtbereichen geeignete Veranstaltungsräume aus. Ausschlaggebend ist die nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre notwendige Größe des Raums, aber auch ein geeigneter Zuschnitt, die Möglichkeit einen Film zu zeigen etc. Wir versuchen, jährlich die Örtlichkeit zu wechseln.
Der genaue Veranstaltungsort wird gemeinsam mit der Einladung in der örtlichen Presse sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
11. Warum soll ich an Bürgerversammlungen teilnehmen?
Als Bürger eines demokratisch geführten Landes ist es das Privileg eines jeden, sein Mitbestimmungsrecht auch zu nutzen und sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen in seiner Heimatstadt beteiligen zu dürfen. Es gibt nur wenige vergleichbare Möglichkeiten, so direkt an Informationen zu gelangen und aktiv an der Stadtpolitik teilzunehmen. Bürgerversammlungen haben einen sehr hohen Stellenwert in der Stadtverwaltung, was nicht zuletzt auch daran erkennbar ist, dass die Anliegen der Bürger sofern sie nicht direkt in der Versammlung beantwortet können - protokolliert und an die entsprechenden Fachbereiche zur Erledigung weitergeleitet werden.