Empfehlung: Keine Düngung mit Asche im Hausgarten
Bei Verbrennungsprozessen können PAK entstehen, aber auch z. B. Dioxine. PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Dioxine sind krebserregend.
Diese Schadstoffe können bei unsachgemäßer Düngung mit Holzasche zur Gefahr werden
- bei Gemüse- und Obstanbau über den Verzehr der Pflanzen und Früchte,
- wenn Kinder in der mit Asche vermengten Erde spielen,
- wenn oberflächennahe Ascheteile verweht und eingeatmet werden,
- wenn sich Partikel an oberirdischen bodennahen zum Verzehr gedachten Feldfrüchten wie Salat ablagern und dort haften bleiben oder
- aus Vorsorgegründen wegen einer schädlichen Belastung des Bodens.
Das LfU empfiehlt im Merkblatt "Verwertung und Beseitigung von Holzaschen" unter 6.2 auf Seite 13:
"Die private Verwertung von Holzaschen, beispielsweise im Garten, unterliegt nicht dem Düngemittelrecht. Auch die BioAbfV gilt nicht für Haus-, Nutz- und Kleingärten (§ 1 Abs. 3 BioAbfV). Die Ausbringung von Aschen in Privatgärten unterliegt damit den allgemeinen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzrechts. Danach darf eine schädliche Bodenveränderung durch die Art, Menge, Schadstoffgehalte und physikalischen Eigenschaften der Materialien sowie nach den Schadstoffgehalten der Böden am Ort des Auf- oder Einbringens nicht hervorgerufen werden. Da für den privaten Entsorger im Normalfall weder die Schadstoffgehalte der Aschen noch die Vorbelastung des Bodens, auf den die Asche ausgebracht werden soll, bekannt sind, wird die Verwertung von Holzaschen im Garten aus Vorsorgegründen nicht empfohlen. Aschen aus Feuerstätten in Haushalten sind in erkaltetem Zustand der Restmüllentsorgung zuzuführen. Heiße Aschen können den Müllbehälter beschädigen und stellen eine Brandgefahr dar, sie dürfen daher ausdrücklich nicht der Restmülltonne beigegeben werden."