Friedhofsverwaltung
Maskenpflicht
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske!
Ab 1. Februar 2021 gilt für den Besuch in unseren Rathäusern eine FFP2-Masken-Pflicht.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen (ärztliche Bescheinigung) nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Jeder Sterbefall ist unverzüglich, während der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Werktages, der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. Überführung anzumelden.
Bei Beerdigungen in kirchlichen Friedhöfen ist auch der entsprechende Friedhofsträger zu verständigen. Wird ein Bestattungsinstitut beauftragt, erfüllt dieses die Anmeldepflicht, soweit der Bestattervertrag dies vorsieht.
Zu den Friedhöfen in Rosenheim.
Ihre Ansprechpartner
Funktion | Tel. +49(0)8031/365- |
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Friedhofsverwalter | 1696 |
Stv. Friedhofsverwalter, Geschäftszimmer | 1695 |
Sachbearbeitung | 1697 |
Friedhofswärter | 1698 |