HauptnavigationInhaltSuche
Logo der Stadt Rosenheim
Menü
  • Stadt & Bürger
  • Tourismus
  • Kultur & Freizeit
  • Wirtschaft
  • Bürger-Amt
  • Melde-Amt
  • Anmeldung, Abmeldung,Ummeldung
  • Beglaubigungen, Bescheinigung
  • Lohn-Steuer-Karte
  • Kontakt zum Amt
  • Ausweise und Pässe
 
zurück

Melde-Amt

Ein Mann hat ein Leichte Sprache Buch in der Hand und hält den Daumen hoch.


Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen

Personen packen einen Möbelwagen weil sie umziehen
Bescheinigung
Amt
Achtung, dieser Abschnitt ist sehr wichtig.

Sie ziehen nach Rosenheim um?
Oder Sie ziehen in Rosenheim um?

Dann müssen Sie den neuen Wohnsitz
beim Melde-Amt anmelden oder ummelden.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

 

 

 

Sie müssen auch eine Bestätigung vom Vermieter
oder der Vermieterin mitbringen.
Mehr Infos zur Bestätigung finden Sie unter der
Neues Melde-Gesetz.
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie Ihren alten Wohnsitz nicht abmelden.

 

 

 

 

 

Aber:
Manchmal müssen Sie Ihren Wohnsitz doch abmelden.
Zum Beispiel: Wenn Sie ins Ausland ziehen.
Dann müssen Sie sich beim Melde-Amt abmelden.
Mehr Infos zum Abmelden finden Sie unter der
Überschrift Ähnliche Themen.

 

 

 

 

 

Wichtig: Es ist gegen das Gesetz, wenn Sie den Wohnsitz
nicht anmelden. Sie müssen dann eine Geld-Strafe bezahlen.

Achtung, dieser Abschnitt ist sehr wichtig.

Wichtig:
Sie müssen auch Ihren Ausweis
auf die neue Adresse umschreiben.
​​​​​​Und Ihre Fahrzeug-Papiere.
Sie müssen das machen beim
• Anmelden
• Ummelden
• Abmelden
Hier finden Sie Infos zum Ausweis umschreiben:
Ausweis umschreiben
Hier finden Sie Infos zum Fahrzeug-Papiere umschreiben:
Fahrzeug-Papiere umschreiben

Neues Melde-Gesetz

Gesetzbuch
Achtung, dieser Abschnitt ist sehr wichtig

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.


Im Gesetz sind auch Regeln zum:
• Anmelden vom Wohnsitz
• Abmelden vom Wohnsitz
• Ummelden vom Wohnsitz

 

 

 


Jede Person muss sich an das Gesetz halten.
Wenn sie eine Wohnung mietet und
in der Wohnung selber wohnt.
Oder wenn sie eine Wohnung vermietet.

Wenn Sie eine Wohnung mieten und in der Wohnung selber wohnen

Bescheinigung
Achtung, dieser Abschnitt ist sehr wichtig

Müssen Sie jetzt immer 1 Bescheinigung
vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.

Der Vermieter oder die Vermieterin
muss Ihnen die Bescheinigung geben.

Dann müssen Sie die Bescheinigung
beim Melde-Amt abgeben.
Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

 

 

 

Wichtig:
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen.
Sie müssen immer die Bescheinigung abgeben.
 

Wenn Sie eine Wohnung vermieten

Bescheinigung

Müssen Sie jetzt eine Bescheinigung ausfüllen.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs-Geber-Bestätigung.

Hier können Sie die Wohnungs-Geber-Bestätigung herunter-laden:
Wohnungs-Geber-Bestätigung

Sie müssen die Bescheinigung dem Mieter oder
der Mieterin geben. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Kontakt zum Amt

Bild vom Amt
Ein Mann öffnet die Tür
Telefon
E-Mail
Wichtige Infos

Das Melde-Amt ist im Bürger-Amt.

Bürger-Amt
Königstraße 15
83022 Rosenheim

 

 

 

 

 


Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Donnerstag
7:30 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 17 Uhr

Sie können auch einen Termin machen.
Dann können Sie zu einer anderen Zeit kommen.

 

 

 

 

 

 

 

Telefon:
08 03 1 / 36 51 36 1
Fax:
08 03 1 / 36 52 06 1

 

 

E-Mail an das Amt

Kontakt-Personen im Bürger-Amt:
Siehe Service-Telefon-Nummern

 

 

 



Wichtig:
Sie können zum Anmelden auch zur Zulassungs-Stelle
in Westerndorf Sankt Peter.

Die Adresse ist:
Zulassungs-Stelle Westerndorf Sankt Peter
Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

 

 

Wichtig:
Wenn Sie aus dem Ausland nach Rosenheim ziehen,
1. dürfen Sie nicht zur Zulassungs-Stelle gehen.
2. müssen Sie zum Melde-Amt gehen.

Ähnliche Themen

Wohnsitz anmelden
Wohnsitz ummelden
Wohnsitz abmelden 

vorlesen
 
drucken
zurück
© 2021Stadt Rosenheim
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
  • Sitemap