Kinder und Jugendliche
Jugend, Familie und Soziales

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Sie haben Kinder?
Sie brauchen Infos?
Zum Beispiel:
• Wie man Kinder erzieht.
• Wie man Hilfen vom Amt bekommt.
Dann können Sie zum Sozial-Rathaus kommen.
Dort finden Sie diese Ämter:
1. Sozial-Amt
2. Wohnungs-Amt
3. Versicherungs-Amt
4. Grund-Sicherungs-Amt
5. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Ämter kümmern sich um die Bereiche
Jugend, Familie und Soziales.
Wir helfen Ihnen bei verschiedenen Themen.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie Fragen zur Erziehung haben.
• Wenn Sie Probleme in der Familie haben.
• Wenn Sie Hilfen beantragen wollen.




Wir helfen Ihnen.
Wir beraten Sie.
Wir wollen, dass sich alle Familien
in Rosenheim wohl fühlen.
Damit sie in schweren Situationen
gut zurecht kommen.
Deshalb arbeiten wir auch zusammen
mit anderen Einrichtungen und Vereinen.
Wichtig:
Sie finden auch Infos bei der
Sozialen Stadt Rosenheim.
Das ist eine Arbeits-Gruppe
von der Stadt Rosenheim.
Die Arbeits-Gruppe soll Sachen
in Rosenheim verbessern.
Zum Beispiel:
Mehr Veranstaltungen für Kinder.
Soziale Stadt Rosenheim
Jugend-Schutz

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Jugend-Schutz bedeutet:

Jugend-Schutz bedeutet:
Es gibt Gesetze zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen.
Der Jugend-Schutz hat 2 Aufgaben:
1. Gesetze kontrollieren









Der gesetzliche Jugend-Schutz ist im Jugend-Amt.
Der Jugend-Schutz-Beauftragte überwacht und
kontrolliert.
• Das Jugend-Schutz-Gesetz
Das heißt:
Bis zu welchem Alter Kinder:
o nicht rauchen dürfen.
o keinen Alkohol trinken dürfen.
o in Spiel-Hallen gehen dürfen.
o zum Feiern und Tanzen gehen dürfen.
• Das Jugend-Medien-Schutz-Gesetz
Medien sind zum Beispiel:
o Internet
o Filme
o Computer-Spiele
Das Gesetz bestimmt:
Welche Medien Jugendliche benutzen dürfen.
Oder welche nicht.
• Das Jugend-Arbeits-Schutz
Das heißt:
o Wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.
o Wie viel Urlaub Jugendliche haben.
o Wann Jugendliche nicht arbeiten dürfen.
Der Jugend-Schutz-Beauftragte kontrolliert auch:
• Veranstaltungen
• Gast-Stätten
• Tank-Stellen
• Kioske
• Jugendliche
Er bestimmt auch,
wann Kinder und Jugendliche
bei Filmen mitmachen dürfen.
Er arbeitet zusammen mit der Polizei.
Wenn Personen sich nicht an das Gesetz halten,
müssen sie eine Strafe bezahlen.
Die Strafe heißt auch: Buß-Geld.
Das steht im Buß-Geld-Katalog.
Das ist ein Liste im Internet.
In dem Liste steht,
wie viel Geld man für eine Strafe bezahlen muss.
Sie bekommen die Strafe vom
Ordnungs-Amt.
2. Erziehen




Der erzieherische Jugend-Schutz
ist im Stadt-Jugend-Ring.
Der erzieherische Jugend-Schutz spricht
mit Kindern und Jugendlichen über
verschiedene Sachen:
Zum Beispiel:
• Alkohol
• Medien
• Zigaretten
Damit die Kinder und Jugendliche wissen,
warum diese Sachen schlecht für sie sind.
Oder worauf sie achten müssen.
Wenn sie die Sachen benutzen.
Hier finden Sie Infos vom Stadt-Jugend-Ring:
Stadt-Jugend-Ring
Wichtig:
Jugend-Schutz heißt:
Wir schützen Kinder und Jugendliche.
Wir wollen ihnen helfen.
Wir wollen sie nicht bestrafen.
Wer hilft mir?



Diese Sach-Bearbeiter
und Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Gesetzlicher Jugend-Schutz
Herr Schönstein
Telefon:
08 03 1 / 36 58 34 1
E-Mail an Herrn Schönstein
Erzieherischer Jugend-Schutz
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Herr Markus Bundil
Telefon:
08 03 1 / 94 13 83 2
E-Mail an Herrn Bundil
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Hilfe für Jugendliche

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Sie brauchen Hilfe beim Erziehen von Ihrem Kind?
Oder Sie wollen Hilfen für Ihr Kind beantragen?
Dann hilft Ihnen das Jugend-Amt.
Das Amt heißt auch:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Wir wollen Familien in Rosenheim helfen.
Damit sie gut zurecht kommen.
Wir arbeiten sozial-raum-orientiert.
Das heißt:
Die Jugend-Hilfe hilft Ihnen an Ihrem Wohn-Ort.
Die Jugend-Hilfe gehört zum Jugend-Amt.
Wir arbeiten mit anderen Personen
und Einrichtungen zusammen.
Damit wir Ihnen besser helfen können.
Personen sind zum Beispiel: Ihre Eltern.
Einrichtungen sind zum Beispiel: Schulen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Sozial-raum-orientierte Jugend-Hilfe
Wichtig:
Rosenheim ist in 3 Bereiche aufgeteilt:
• Nord
• Ost
• West
Hier finden Sie eine Karte von Rosenheim.
Auf der Karte sind die verschiedenen Bereiche
von der Jugend-Hilfe in den Stadt-Teilen.
Karte von Rosenheim
Was macht das Jugend-Amt?

Wir helfen Ihnen bei diesen Themen:
Adoption

Adoption heißt:
Sie nehmen ein Kind bei sich auf.
Sie kümmern sich um das Kind.
Das Kind gehört dann zu Ihrer Familie.
Hier finden Sie mehr Infos:
Adoption
Beurkunden

Beurkunden heißt:
Sie müssen zum Amt gehen.
Beim Amt bekommen Sie eine Urkunde.
In der Urkunde steht Ihr Name.
Und der Name von Ihrem Kind.
Eine Urkunde ist zum Beispiel:
Urkunde von der Vater-schaft
Das heißt:
Der Vater sagt, dass er sich um ein Kind kümmert.
Hier finden Sie mehr Infos:
Beurkunden
Eingliederungs-Hilfen


Manchmal haben Kinder Probleme in der Schule.
Zum Beispiel:
• Beim Lesen.
• Beim Rechnen.
• Beim Schreiben.
Dafür gibt es besondere Hilfen.
Damit die Kinder im Kinder-Garten
und in der Schule zurecht kommen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Eingliederungs-Hilfen
Hilfe beim Erziehen von Kindern

Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen zur Erziehung haben.
Oder wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat.
Hier finden Sie mehr Infos:
Erziehungs-Themen
Familien-Zentrum



In Rosenheim gibt es ein Familien-Zentrum.
Das Familien-Zentrum ist ein Ort zum Treffen für:
• Familien
• Omas und Opas
Sie können bei uns:
• Zeit verbringen.
• mit jungen und alten Menschen
zusammen kommen.
• bei verschiedenen Angeboten mitmachen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Familien-Zentrum
Familien-Rat


Der Familien-Rat hilft Familien:
o Wenn sie Probleme haben.
o Wenn es einer oder mehreren Personen
in der Familie schlecht geht.
o Wenn es einem Kind in der Familie schlecht geht.
Hier finden Sie mehr Infos:
Familien-Rat
Ferien-Betreuung

In Rosenheim gibt es eine Ferien-Betreuung für Kinder.
Hier finden Sie mehr Infos:
Ferien-Betreuung
Jugend-Schutz

Jugend-Schutz bedeutet:
Es gibt Gesetze zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Jugend-Schutz
Un-begleitete Kinder aus dem Ausland

Un-begleiteteKinder heißt:
Die Kinder kommen aus dem Ausland.
Sie sind unter 18 Jahre.
Sie sind ohne Eltern nach Deutschland gekommen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Unbegleitete Kinder aus dem Ausland
Jugend-Gerichts-Hilfe

Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft Jugendlichen
zwischen 14 und 21 Jahren.
Wenn sie vor Gericht müssen.
Weil sie etwas Verbotenes getan haben.
Hier finden Sie mehr Infos:
Jugend-Gerichts-Hilfe
Beitrags-Übernahme für Kinder-Gärten

Manchmal haben die Eltern wenig Geld.
Sie können den Kinder-Garten nicht bezahlen.
Dann können Sie Hilfe vom Amt beantragen.
Das nennen wir: Beitrags-Übernahme.
Dann müssen Sie kein Geld
für den Kinder-Garten bezahlen.
Das Amt bezahlt den Kinder-Garten.
Hier finden Sie mehr Infos zur Hilfe:
Beitrags-Übernahme für Kinder-Gärten
Pflege-Kinder


Manchmal geht es einem Kind in der Familie schlecht.
Zum Beispiel:
• Weil die Eltern das Kind schlagen.
• Weil die Eltern Alkohol trinken.
Oder Drogen nehmen.
Und sich nicht um das Kind kümmern.
Dann sucht das Jugend-Amt
eine Pflege-Familie für das Kind.
Schutz von Kindern und Jugendlichen




Manchmal brauchen Sie Hilfe,
wenn Sie schwanger sind.
Oder Ihr Kind bekommen haben.
Weil Sie alleine nicht zurecht kommen.
Zum Beispiel:
Sie können Ihr Kind nicht alleine versorgen.
Sie wissen nicht, was Sie tun sollen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom
KoKi Netzwerk frühe Kindheit helfen Ihnen.
KoKi heißt: Koordinierende Kinder-Schutz-Stellen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Hilfen für Schwangere und Eltern von Babys
Das Jugend-Amt schützt Kinder vor Gefahren.
Gefahren sind zum Beispiel:
• Gewalt
• Drogen
• Alkohol
Hier finden Sie mehr Infos:
Gefahren für Kinder
Trennung und Scheidung

Manchmal haben Eltern Probleme.
Weil sie sich nicht mehr verstehen.
Und weil sie sich oft streiten.
Dann trennen sich die Eltern.
Oder sie lassen sich scheiden.
Trennen heißt: Die Eltern waren nicht verheiratet.
Scheiden heißt: Die Eltern waren verheiratet.
Jetzt sind sie nicht mehr verheiratet.
Das ist oft eine schwere Zeit für die Kinder.
Wir helfen Ihnen und Ihren Kindern.
Damit Sie in dieser schweren Zeit zurecht kommen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Trennung und Scheidung
Beistand



Beistand heißt:
Jemand hilft Ihnen bei Problemen.
Zum Beispiel:
Sie haben sich getrennt.
Sie erziehen alleine Ihr Kind.
Der andere Eltern-Teil muss Ihnen Geld bezahlen.
Weil das Kind bei Ihnen lebt.
Das nennen wir: Unterhalt.
Problem:
Manchmal zahlt der andere Eltern-Teil keinen Unterhalt.
Dann können Sie einen Beistand bekommen.
Das Jugend-Amt ist dann Ihr Beistand.
Sie können dann auch vor Gericht gehen.
Sie können den anderen Eltern-Teil verklagen.
Damit Sie Unterhalt für das Kind bekommen.
Hier finden Sie mehr Infos:
Beistand
Vormund


Personen unter 18 Jahren brauchen
manchmal einen Vormund.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie ein Kind haben.
• Wenn Sie keine Eltern mehr haben.
Ein Vormund ist eine Person,
die für Sie entscheidet.
Bis Sie 18 Jahre alt sind.
Hier finden Sie mehr Infos:
Vormund
- FitZ
FitZ: heißt: Fit in die Zukunft.
Das ist ein besonderes Programm für Kinder.
Damit helfen wir Kindern mit besonderen Talenten.
Talent heißt:
Das Kind kann etwas sehr gut.
Zum Beispiel: Geige spielen.
Dann bekommt es Hilfen.
Damit es Geige spielen kann.
Zum Beispiel:
Geld für Musik-Stunden.
Oder eine Geige.
Hier finden Sie mehr Infos:
Info-Blatt Fit in die Zukunft
Hier finden Sie mehr Infos:
Internet-Seite Fit in die Zukunft
Welche Ämter kümmern sich um Jugendliche?


Diese Ämter kümmern sich auch um Jugendliche:
Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport
Amt für Schulen, Kinder-Betreuung
Jugend-Amt im Land-Kreis Rosenheim
Kreis-Jugend-Amt
Sozial-Amt
Sozial-Amt
Stadt-Jugend-Ring
Stadt-Jugend-Ring
Mit wem arbeitet das Jugend-Amt zusammen?



Mit wem arbeitet das Jugend-Amt zusammen?
• Diakonisches Werk
• Caritas-Verband
• Kinder-Schutz-Bund Rosenheim
• Startklar Soziale Arbeit
• Sankt Vinzentius e. V.
e. V. heißt: eingetragener Verein
• Stadt-Jugend-Ring
• Pro Arbeit Rosenheim e. V.
• Neon: Prävention und Sucht-Hilfe
• Kind und Werk e. V.
• Katholischer Kita-Verbund Rosenheim
• Frauen-Notruf und Mädchen-Notruf Rosenheim
• Familien-Pflege-Werk
• Ehe-Beratung, Familien-Beratung, Lebens-Beratung
• Bildungs-Werk Rosenheim
• Kinder-Tages-Einrichtungen
• Schule
Wo ist die Jugend-Hilfe?

Die Jugend-Hilfe gehört zum Sozial-Dienst.
Der Sozial-Dienst ist in 3 Bereichen:
• Nord
• Ost
• West
Im Bereich Nord sind diese Stadt-Teile:
• Christkönig
• Küpferling
• Lessing-Straße
• Marienberger-Straße
• Westerndorf Sankt Peter
• Erlenau
Im Bereich Ost sind diese Stadt-Teile:
• Stadt-Mitte
• Kastenau
• Happing
• Heilig Blut
Im Bereich West sind diese Stadt-Teile:
• Endorferau
• Finsterwalder-Straße
• Fürstätt
• Am Gries
• Oberwöhr
• Aisingerwies
• Aising und Pang
Wer hilft mir?




Diese Sach-Bearbeiter
und diese Sach-Bearbeiterin helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Bereich Nord
Herr Harring
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 7
E-Mail an Herrn Harring
Bereich Ost
Frau Jellesen
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 8
Linktext: E-Mail an Frau Jellesen
Bereich West
Herr Bernlochner
Telefon:
08 03 1 / 36 51 52 7
E-Mail an Herrn Bernlochner
Vormund

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Personen unter 18 Jahren brauchen
manchmal einen Vormund.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie ein Kind haben.


• Wenn Sie keine Eltern mehr haben.
Ein Vormund ist eine Person, die für Sie entscheidet.
Bis Sie 18 Jahre alt sind.
Der Vormund wird vom Gericht bestimmt.
Der Vormund kann eine Person aus der Familie sein.
Oder eine andere Person.
Oder eine Person vom Jugend-Amt.
Die Person ist Ihr gesetzlicher Vertreter.
Oder Ihre gesetzliche Vertreterin.
Sie entscheidet über verschiedene Dinge.



Zum Beispiel:
• Sie entscheidet über Ihr Geld.
• Sie entscheidet über Operationen bei Ihnen.
Also ob die Operation gemacht werden darf.
• Sie vertritt Sie vor Gericht.
Das heißt:
Die Person hilft Ihnen vor Gericht.
Zum Beispiel:
Wenn Sie jemanden anzeigen.
Oder eine Anzeige bekommen haben.
Wir helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Jugend-Gerichts-Hilfe

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Die Jugend-Gerichts-Hilfe hilft Jugendlichen
zwischen 14 und 21 Jahren.
Wenn sie vor Gericht müssen.
Weil sie etwas Verbotenes getan haben.
Der Jugend-Gerichts-Hilfe ist un-abhängig:
• von der Polizei.
• vom Staat.
• vom Jugend-Richter
oder von der Jugend-Richterin.


Un-abhängig heißt:
Wir lassen uns nicht be-einflussen.
Wir helfen den Jugendlichen.
Auch wenn sie schuld sind.
Es gibt ein Gesetz
für Strafen von Jugendlichen.
Das Gesetz heißt: Jugend-Gerichts-Gesetz.
Das Jugend-Gerichts-Gesetz soll:
1. den Jugendlichen helfen.
2. die Jugendlichen erziehen.
Die Jugendlichen sollen nicht bestraft werden.
Aber sie sollen wissen,
dass sie einen Fehler gemacht haben.
Sie sollen aus dem Fehler lernen.
Damit sie den Fehler nicht wieder machen.
Wie hilft die Jugend-Gerichts-Hilfe?


• Wir helfen Jugendlichen
vor der Gerichts-Verhandlung.
Wir sagen ihnen,
was sie vor der Gerichts-Verhandlung
schon tun können.
Damit der Jugend-Richter oder die
Jugend-Richterin sieht,
dass sie aus dem Fehler gelernt haben.
Damit sie nicht ins Gefängnis müssen.
Und wir gehen mit ihnen zum Gericht.
Wir helfen den Jugendlichen.
Wenn sie Fragen haben.
Oder Infos brauchen.
Damit sie wissen, was beim Gericht
passiert.
Zum Beispiel:


Wenn Sie gemein-nützige Arbeit machen müssen.
Gemein-nützige Arbeit heißt:
Die Jugendlichen arbeiten kostenlos.
Zum Beispiel:
o Sie arbeiten im Park.
Sie mähen den Rasen.
Sie machen das Laub weg.
o Sie machen Spiel-Plätze sauber.
o Sie helfen im Kranken-Haus.
o Sie helfen im Sport-Verein.
Gemein-nützige Arbeit nennen wir auch:
Sozial-Stunden.


Wichtig:
Wir dürfen nichts entscheiden.
Das darf nur der Jugend-Richter
oder die Jugend-Richterin.
Wir helfen Jugendlichen.
Wenn sie gemein-nützige Arbeit machen müssen.
Wir suchen mit den Jugendlichen eine Einrichtung,
wo sie gemein-nützige Arbeit machen können.
Wo ist die Jugend-Gerichts-Hilfe?

Die Jugend-Gerichts-Hilfe gehört zum Sozial-Dienst.
Der Sozial-Dienst ist in 3 Bereichen:
• Nord
• Ost
• West
Im Bereich Nord sind diese Stadt-Teile:
• Christkönig
• Küpferling
• Lessing-Straße
• Marienberger-Straße
• Westerndorf Sankt Peter
• Erlenau
Im Bereich Ost sind diese Stadt-Teile:
• Stadt-Mitte
• Kastenau
• Happing
• Heilig Blut
Im Bereich West sind diese Stadt-Teile:
• Endorferau
• Finsterwalder-Straße
• Fürstätt
• Am Gries
• Oberwöhr
• Aisingerwies
• Aising und Pang
Wer hilft mir?




Diese Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Zum Beispiel: Vor Gericht.
Damit Sie nicht ins Gefängnis kommen.
Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Bereich Nord
Frau Ufermann
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 8
E-Mail an Frau Ufermann
Bereich Ost
Frau Opperer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 47 6
E-Mail an Frau Opperer



Bereich West
Frau Mayer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 54 2
E-Mail an Frau Mayer
Diese Sach-Bearbeiter und
Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen:
Wenn Sie gemein-nützige Arbeit machen müssen.
Frau Hemberger
Telefon:
08 03 1 / 36 51 54 1
E-Mail an Frau Hemberger
Herr Schober
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 4
E-Mail an Herrn Schober
Jugend-Sozial-Arbeit an Schulen

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Jugend-Sozial-Arbeit an Schulen heißt:
Das Jugend-Amt und die Schulen
arbeiten zusammen.
Sie helfen Kindern.
Wenn sie Probleme haben.
Zum Beispiel: In der Familie.
Das Jugend-Amt und die Schulen
haben diese Aufgaben:
- Sie sprechen mit Kindern.
Wenn sie Probleme haben.
- Sie sprechen mit dem Kind alleine

- Oder mit mehreren Kindern zusammen.



• Sie machen Übungen mit Kindern.
Bei den Übungen sollen sie lernen:
1. Wie sie mit anderen Kindern reden können,
ohne die Kinder zu beleidigen.
2. Wie sie Probleme mit anderen Kindern lösen,
ohne sich mit den Kindern zu schlagen.
• Sie sprechen mit den Eltern über die Kinder.
Die Eltern sollen wissen,
welche Probleme es in der Schule gibt.
Die Eltern sollen helfen, die Probleme zu lösen.
Dazu sagen wir auch:
Eltern-aktivierendes Arbeiten.
• Sie arbeiten zusammen mit anderen Einrichtungen.
Zum Beispiel: Pro Arbeit Rosenheim
Das ist ein Verein.
Er kümmert sich um Kinder und Jugendliche.
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien

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In Rosenheim gibt es viele Angebote für
Kinder, Jugendliche und Familien.
Zum Beispiel:
• Das Ferien-Programm für Kinder
• Die Jugend-Treffs für Jugendliche
• Das Schauer-Haus
für Ausflüge und Klassen-Fahrten.
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim





Der Stadt-Jugend-Ring hat viele
Angebote für Familien.
Zum Beispiel:
• Theater für Kinder
• Musik für Jugendliche
• Feste im Park für die ganze Familie
Hier finden Sie mehr Infos:
Stadt-Jugend-Ring Rosenheim
Veranstaltungen vom Stadt-Jugend-Ring
Es gibt auch ein Ferien-Programm für Kinder.
Das Ferien-Programm ist
• beim Happinger-Ausee.
• in den Stadt-Teilen von Rosenheim.
• oder in der Nähe von Rosenheim.
Im Ferien-Programm gibt es verschiedene Angebote.
Viele Angebote dauern nur 1 Tag.
Manchmal dauern sie auch länger.
Zum Beispiel: 1 Woche.
Es gibt auch Angebote in Schulen.
Hier finden Sie das Ferien-Programm:
Ferien-Programm
Jugend-Treff



Die Jugendlichen können beim Jugend-Treff:
• Zeit verbringen.
• Spiele spielen.
• andere Jugendliche treffen.
• neue Freunde finden.
• bei Ausflügen mitmachen.
• Hilfe bekommen.
Wenn sie Probleme haben.
Es gibt mehrere Jugend-Treffs.
Hier finden Sie die Jugend-Treffs in Rosenheim
Jugend-Treffs in Rosenheim
Schauer-Haus




Das Schauer-Haus ist in Oberaudorf.
Sie können im Schauer-Haus verschiedene
Sachen machen:
• Klassen-Fahrten
• Fortbildungen und Kurse
o zum Musik machen.
o zum Theater spielen.
o und vieles mehr.
• Ausflüge
o für Kinder
o für Jugendliche
o oder für die ganze Familie.
Andere Angebote
Infos für Vereine und Verbände


Sie können Geld vom Jugend-Amt bekommen.
Damit Sie Angebote für Kinder machen können.
Zum Beispiel: ein Ferien-Programm.
Das Geld vom Jugend-Amt heißt:
Ferien-Zuschüsse.
Das Jugend-Amt zahlt das Geld
an Vereine und Verbände in Rosenheim.
Damit es mehr Angebote für Kinder gibt.
Hier finden Sie mehr Infos:
Ferien-Zuschüsse
Hilfen in der Schule

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Manchmal haben Kinder Probleme in der Schule.
Zum Beispiel:
• Beim Lesen.
• Beim Rechnen.
• Beim Schreiben.
Dafür gibt es besondere Hilfen vom Sozial-Dienst.
Der Sozial-Dienst hilft dem Kind.
Wenn es Probleme hat.
Zum Beispiel:
Eine Person übt mit dem Kind
• Lesen
• oder Rechnen
• oder Schreiben
Damit das Kind in der Schule zurecht kommt.
Damit das Kind überall mitmachen kann.
Die Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfen.
Wichtig:
Die Hilfen kosten Geld.
Sie müssen für die Hilfen bezahlen.
Manchmal bezahlt das Amt einen Teil der Kosten.
Dann müssen Sie weniger bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn es dem Kind schlecht geht.
Weil es nicht lesen kann.
Oder nicht rechnen.
Oder nicht schreiben.
Wo stehen die Regeln dazu?

Die Regeln stehen
• im Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Die Abkürzung ist: KJHG.
• im Paragraf 35 a.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für den Paragraf sieht so aus: §
Wo ist der Sozial-Dienst?

Der Sozial-Dienst ist in 3 Bereichen:
• Nord
• Ost
• West
Im Bereich Nord sind diese Stadt-Teile:
• Christkönig
• Küpferling
• Lessing-Straße
• Marienberger-Straße
• Westerndorf Sankt Peter
• Erlenau
Im Bereich Ost sind diese Stadt-Teile:
• Stadt-Mitte
• Kastenau
• Happing
• Heilig Blut
Im Bereich West sind diese Stadt-Teile:
• Endorferau
• Finsterwalder-Straße
• Fürstätt
• Am Gries
• Oberwöhr
• Aisingerwies
• Aising und Pang
Wer hilft mir?




Diese Sach-Bearbeiter
und Sach-Bearbeiterinnen helfen Ihnen.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Wer für Sie zuständig ist,
hängt davon ab
wo Sie wohnen.
Bereich Nord
Frau Sommerer
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 7
E-Mail an Frau Sommerer
Bereich Ost
Herr Erath
Telefon:
08 03 1 / 36 51 52 7
E-Mail an Herrn Erath
Bereich West
Frau Jellesen
Telefon:
08 03 1 / 36 51 46 8
E-Mail an Frau Jellesen