Lohnsteuerkarte
Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Mit Einführung der ELSTAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) wurde zum 01.01.2011 die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ab diesem Zeitpunkt ist die alleinige Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen, Kirchenaustritt bzw. Kircheneintritt und anderen Freibeträgen) von der Meldebehörde auf das Finanzamt Rosenheim übergegangen.
Für die Erfassung und Änderung melderechtlicher Daten im Melderegister (z. B. Geburt eines Kindes, Taufe, Eheschließung, Kirchenaus- oder eintritt, Ehescheidung, Sterbefall) bleiben hingegen die Meldebehörden weiterhin zuständig.

Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie unterwww.elster.de.