Staatsangehörigkeitsrecht
Online-Terminvereinbarung
Vorsprachen sind im Ausländeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Leistungen aus dem Bereich eAT-Abholung, Asyl und Verpflichtungserklärungen können Sie ab sofort unseren Service der Online-Terminvereinbarung nutzen.
Termine für die Antragstellung im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung können nicht online beantragt werden.
Eingeschränkter Parteiverkehr
In der Ausländerbehörde findet nur noch eingeschränkter Parteiverkehr statt. Bitte richten Sie Anliegen in erster Linie schriftlich, also per Post, E-mail oder Fax, an uns und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen zu klären. Persönliche Vorsprache finden bis auf weiteres nur noch mit Termin statt. Personen in Quarantäne dürfen keine Behördengänge vornehmen.
Danke für Ihr Verständnis.
Umzug der Staatsangehörigkeitsstelle
Das Büro der Staatsangehörigkeitsstelle finden Sie im Ausländeramt, Rathausstr. 30, Erdgeschoss, Zimmer 012.
Gesetzesänderung zur Optionsregelung
Seit dem 20.12.2014 besteht für die sogenannten Optionskinder unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr die Pflicht, sich zwischen der deutschen und einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Optionskinder sind Personen, die in Deutschland geboren wurden und die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nach § 4 Abs. 3 (Kinder mit Geburt nach dem 01.01.2000) oder § 40b StAG (Kinder mit Geburt vor dem 01.01.2000) bereits erworbenhaben.
Falls Sie zu dieser Personengruppe gehören und sich näher informieren möchten, vereinbaren Sie bitte mit den Sachbearbeitern einen Termin.
Für alle anderen Personen haben sich keine Änderungen ergeben, was bedeutet, dass es keine generelle doppelte Staatsangehörigkeit gibt.
Allgemein
Im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird vor allem geregelt, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird und wann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt. Nachfolgend geben wir Ihnen über folgende Themen nähere Informationen:
Einbürgerung
Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung
Erwerb durch Geburt
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Sachbearbeitern.
(Alle Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall können sich immer Änderungen ergeben.)