Verpflichtungserklärung
Online-Terminvereinbarung
Vorsprachen sind im Ausländeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Leistungen aus dem Bereich eAT-Abholung, Asyl und Verpflichtungserklärungen können Sie ab sofort unseren Service der Online-Terminvereinbarung nutzen.
Termine für die Antragstellung im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung können nicht online beantragt werden.
Wenn Sie Gäste aus dem Ausland für einen Besuchsaufenthalt einladen möchten, müssen Sie sich für die Unterkunft, die Versorgung, mögliche Krankenbehandlungskosten sowie sonstige während des Aufenthalts anfallenden Kosten dieser Personen verpflichten. Diese Verpflichtung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Urkunde, die bei uns – vorausgesetzt Sie wohnen in Rosenheim – mit Ihnen persönlich ausgefüllt wird. Auf dieser Urkunde wird Ihre Unterschrift von uns beglaubigt, weshalb ein persönliches Erscheinen auch in jedem Fall erforderlich ist. Gleichzeitig wird bestätigt, dass Sie gegenüber der Behörde nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht haben, über ausreichenden Wohnraum für Ihre Gäste zu verfügen sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts Ihrer Gäste während dessen Aufenthalt zu besitzen. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden werden die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO berücksichtigt. Die Verpflichtungserklärung kostet 29 Euro und ist fünf Jahre ab Einreise gültig.
Antrag
Zunächst werden die Daten Ihres Gastes benötigt, welche Sie mit Hilfe der Ausfüllhilfe zur Vorsprache mitnehmen müssen.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen:
Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate, Unterhaltsleistungen, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen, aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über monatliches Nettoeinkommen, Einkommenssteuerbescheid - Nachweis Krankenversicherungsbeitrag, wenn nicht pflichtversichert
- Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel
- Bei Geschäftsvisa: Vorlage des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung