Lebenspartnerschaft
Gleichgeschlechtliche Ehen
Seit dem dem 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Es finden dann nur noch Eheschließungen, auch für gleichgeschlechtliche Paare, statt. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Eheschließungen.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Umwandlung beim zuständigen Standesamt angemeldet wird. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz der Lebenspartner.
Zur Anmeldung der Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bitten wir Sie, vorab mit uns einen Termin zum persönlichen Gespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch werden wir Ihnen die entsprechende Verfahrensweise erläutern.
Auf Ihren Wunsch hin führen wir die Umwandlung (Eheschließung) gerne in einer entsprechenden Zeremonie in unseren üblichen Trauungsräumen durch. Allerdings kann diese auch ohne große Zeremonie im Rahmen unseres täglichen Dienstbetriebes stattfinden.