Bestattung, Überführung
Jeder Sterbefall ist - zusätzlich zum Standesamt - auch unverzüglich (während der Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Werktages) der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. zur Überführung anzumelden.
Anmeldepflichtig sind die Personen, die auch die Leichenschau veranlassen müssen, also Ehegatten, Kinder usw. (§ 1 BestV). In der Regel erledigt ein beauftragter Bestatter jedoch diese Anmeldung.
Fragen zu Anmeldung, Überführung, allgemeinen Friedhofsangelegenheiten sowie Grablage verstorbener Personen beantwortet die Friedhofsverwaltung, Klosterweg 21, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 1695.
Wichtiger Hinweis für Bestatter, die Leichenüberführungen vornehmen
Grundsätzlich hat jeder Bestatter oder Leichenüberführer, der eine Leiche über die Stadtgrenze befördert, vorher seiner Vorfahrtspflicht nachzukommen. Darunter versteht man die Vorfahrt mit dem Leichenwagen bei der Friedhofsverwaltung am städtischen Friedhof in Rosenheim. Dort werden bestimmte Prüfungen durchgeführt, insbesondere die Identität der Leiche festgestellt, ehe sie das Stadtgebiet verlässt. Die Nichterfüllung der Vorfahrtspflicht stellt eine Ordungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße zwischen 5 EUR und 1.000 EUR belegt werden kann.
Die Vorfahrtspflicht kann nur während folgender Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung erfüllt werden:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr.
An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Friedhofsverwaltung geschlossen, so dass die Vorfahrtspflichterfüllung jeweils erst am folgenden Werktag möglich ist.
Zur Identitätsfeststellung der Leiche ist es unbedingt erforderlich, dass der Leichenzettel, auch "Fußzettel" genannt, an der Leiche angebracht ist. Einmal angebracht darf er auf keinen Fall wieder abgenommen werden, auch nicht bei der Leichenversorgung und Einsargung.
Hinweise für türkische Bestattungsunternehmen (in türkischer Sprache)
Verordnung der Stadt Rosenheim über das Leichenwesen (LeichenO)