Leichenpass
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass in mehrsprachiger Form erforderlich. Dies gilt sowohl für Überführung zur Bestattung im Ausland als auch für eine Fahrt in ein ausländisches Krematiorium.
Wenn der Sterbefall in Rosenheim eingetreten ist, ist für die Ausstellung des Leichenpasses die Stadt Rosenheim zuständig. Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ist persönlich beim Standesamt Rosenheim zu stellen. Sie können das mit dem Transport beauftragte Bestattungsinstitut den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Für die Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpasses wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR erhoben.