Ältere Personenstandsfälle
Nach der Reform des Personstandsgesetzes zum 01. Januar 2009 werden Personenstandsbüchern nicht mehr zeitlich unbegrenzt im Standesamt aufbewahrt. Der Aufbewahrungszeitraum wurde erheblich begrenzt und beläuft sich bei
- Geburten auf 110 Jahre,
- Eheschließungen 80 Jahre,
- Sterbefälle 30 Jahre,
gerechnet vom Zeitpunkt des jeweiligen Personenstandsfall. Die ausgelaufenen Personenstandsbücher werden laufend an das Stadtarchiv abgegeben.
Wir bitten Sie daher, sich bezüglich Personenstandsurkunden, die für Fälle vor den o. g. Fristen ereignet haben, ausschließlich an das Stadtarchiv, Reichenbachstraße 1a, 83022 Rosenheim, Tel. +49(0)8031/365-1439 (www.stadtarchiv.de) zu wenden.
Personenstandsfälle vor 1876
Die Beurkundung von Personenstandsfällen wird erst seit dem Jahre 1876 von Standesämtern vorgenommen. Vorher haben die Kirchen die Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in entsprechenden Büchern durchgeführt.
Wir bitten Sie daher, Anfragen bezüglich solcher Personenstandsfälle an nachstehende Adresse zu richten:
Archiv des Erzbistums München und Freising
Karmeliterstraße 1
80333 München
Tel. +49 (0) 89 / 21 37 13 46