Wichtige Hinweise zum Parteiverkehr und zu Eheschließungen
Der Parteiverkehr erfolgt weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch mit uns in Verbindung. Am besten nutzen Sie unseren Service der Online-Terminvereinbarung
Bitte tragen Sie bei Ihrem Termin Ihre Mund-Nasen-Bedeckung!
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Eheschließungen:
Seit dem Lockdown dürfen nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration neben den Eheschließenden, den Trauzeugen, evtl. einer Dolmetscherin/ einem Dolmetscher nur noch Angehörige des Hausstands bzw. der Hausstände der Eheschließenden anwesend sein. Insgesamt darf die Personenzahl von höchstens fünf Personen (hierzu zählen nicht der Standesbeamte und ggf. ein Dolmetscher) nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl von fünf auch außer Betracht.
Ferner bitten wir Sie, auch vor dem Gebäude die bestehenden Abstandstregelungen einzuhalten.
Denken Sie bitte auch hier an die Mund-Nasen-Bedeckung!