Benötigte Unterlagen
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, volljährig und beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind.
- Neue beglaubigte Abschrift (Kopie) des Geburtenbucheintrages / - registers (nicht älter als 6 Monate). Diese ist beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhältlich.
- Erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung), ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
- Beglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtenbucheinträge, ersatzweise Geburtsurkunden, gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Die Gebühren belaufen sich auf ca. 90,-- €, können im Einzelfall aber auch höher ausfallen, insbesondere bei Beachtung ausländischen Rechts. Für Samstagstrauungen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,-- €; für Trauungen in der Städtischen Galerie, im Städtischen Museum, sowie im Holztechnischen Museum werden ebenfalls zusätzlich Gebühren in Höhe von 250,-- € erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich im Rahmen der Anmeldung zu bezahlen und können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden
Waren Sie bereits verheiratet oder haben Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt?
Sie benötigen zusätzlich zur beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages eine neue Heiratsurkunde und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) oder einen beglaubigten Registerausdruck des Heiratsregisters der letzten Ehe mit dem entsprechenden Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese Urkunden erhalten Sie in der Regel beim dem Standesamt, vor dem die letzte Ehe geschlossen wurde.
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art der Auflösung angeben.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen vor der Anmeldung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Rosenheim, um rechtsverbindlich klären zu können, welche Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Urkunden und beglaubigte Ablichtungen nicht älter als 6 Monate sein sollen. Nähere Informationen finden Sie auch bei den allgemeinen Hinweisen zu Personenstandsurkunden.
Schwierige Eheanmeldungen
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, ist in jedem Fall die persönliche Vorsprache zumindest eines Partners beim Standesamt Rosenheim notwendig. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Eheschließungen von Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 besteht nun auch die Möglichkeit, eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Lebenspartnerschaft in Deutschland oder einem Land begründet wurde, dass ausdrücklich eine Umwandlung vorsieht.
Diese Umwandlung muss zuvor am Standesamt am Wohnsitz der Lebenspartner angemeldet werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- beglaubigter Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters
- beglaubigte Kopien oder Ausdrucke der Geburtenregister beider Partner
- erweiterte Meldebescheinigungen mit Angabe des Familienstandes
- gültige Personalausweise oder Reisepässe
Die Umwandlung selbst findet in einem ähnlichen Rahmen wie eine Eheschließung statt. Das Standesamt Rosenheim bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an:
- einfache Zeremonie unmittelbar nach Anmeldung der Umwandlung
- erneute Eheschließungszeremonie in unseren Trauungsräumen
Bitte beachten Sie, dass die Umwandlung grundsätzlich kostenfrei ist, jedoch im Falle einer größeren Zeremonie (an Samstagen oder an besonderen Orten) unter Umständen Gebühren anfallen können.