Asylbewerber/Flüchtlinge
Asylbericht 2017 der Stadt Rosenheim
Integration und Bildung - Bericht 2017
Neuzuwanderung in der Stadt Rosenheim 2017
Aktuelles/Interessantes
Städte und Gemeinden nehmen bei der Integration eine Schlüsselrolle ein. Die Integration von Flüchtlingen kann nur vor Ort geleistet werden. Dort leben die Menschen, dort spielt sich der Alltag ab, dort finden die Begegnungen statt. Dort entscheidet sich, wie die Integration der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion gelingt.
Flüchtlinge vor Ort in die Gesellschaft integrieren!
Anforderungen für Kommunen und Lösungsansätze: Broschüre und Praxisbeispiele aus den Städten.
Mit der Broschüre will der Deutsche Städtetag Anregungen für den Prozess der Integration geben und die damit verbundenen Herausforderungen darstellen.
Broschüre in 9 Sprachen
Mit der zweiten Auflage der Broschüre Wegweiser für Zuwandererinnen und Zuwanderer in Rosenheim soll allen in Rosenheim wohnenden Migrantinnen und Migranten die ersten Schritte und die Orientierung in ihrem neuen Lebensumfeld erleichtert werden. Die Broschüre enthält Wissenswertes rund um Integration, Spracherwerb, berufliche Anerkennung, Arbeitsplatzsuche, zuständige Ämter, medizinische Versorgung, Religionsgemeinschaften, Vereine, Organisationen, Freizeitangebot und vieles mehr.
App Integreat für Rosenheim
Für neu Zugewanderte ist die erste Orientierung in einer Stadt oftmals nicht einfach. Zu welchen Ämtern muss ich gehen? Wo kann ich Deutsch lernen? Welche Beratungsstellen gibt es? Die App Integreat für Rosenheim gibt Antworten - mehrsprachig, ohne unübersichtliches Papierchaos und nach dem Download auch ohne permanentem Internetzugang. Das Angebot wird von der Sozialen Stadt Rosenheim im Rahmen des Projekts "Bildungskoordination für Neuzugewanderte" zur Verfügung gestellt. Bei der Entwicklung waren unter anderem die VHS Rosenheim sowie die Asylsozialberatung der Caritas beteiligt. In verschiedenen Kategorien, wie "Arbeit und Ausbildung", "Deutsch lernen" oder "Alltag in Rosenheim", werden viele nützliche Informationen, Links und Kontakte bereitgestellt. Unter der Überschrift "Mitmachen und sich engagieren" finden auch Ehrenamtliche wertvolle Informationen, die sie bei ihrem Engagement unterstützen. Durch eindeutige Icons werden die Inhalte verständlich transportiert. Außerdem bietet die App die Möglichkeit, aktuelle Veranstaltungen oder Projekte zu bewerben. Damit ist Integreat mehr als nur ein Wegweiser in den ersten Tagen, sondern bietet ein ganzheitliches Servicesystem zur Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Rosenheim. Die App ist im AppStore sowie im PlayStore erhältlich. Daneben sind alle Inhalte auch in der Web-App abrufbar.
Eine App die das "Ankommen" erleichtert!
Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was muss ich tun wenn ich krank werde? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Flüchtlinge mit der kostenlosen App "Ankommen". Diese App ist ein Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung währen der ersten Wochen und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse neu in Deutschland ankommender Menschen zugeschnitten. In die App ist zudem ein kostenloser multimedialer Sprachkurs integriert. "Ankommen" steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und ist nach dem Download auch ohne Internetzugang nutzbar.
Migrationsberatung
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und die Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen Migrantinnen und Migranten bei ihren ersten Schritten in Deutschland.
Integrations-Mediathek
Der Helferkreis Flüchtlinge Dinkelsbühl hat eine Flut von nützlichen Dateien, Links, Programmen und Infos gesammelt, gesichtet, ausgewählt, geordnet und in einer Online-Mediathek zur Verfügung gestellt. Alle Helfer und Flüchtlinge sind herzlich eingeladen sie zu nutzen.
Diese Integrations-Mediathek ist ein Beitrag im Sinne von Hilfe zur (Selbst)-Hilfe.
Wichtige Informationen für die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland!
Besonders wichtig! Folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen die staatlichen Stellen geben. Nur so kann Ihr Asylverfahren so schnell wie möglich beginnen. Ohne Anerkennung in einem entsprechenden Verfahren gibt es keine Zukunft in Deutschland.
OTHER Language
Englisch
Arabisch
Farsi
Französisch
Ausländische Staatsbürger
Die Ausländerbehörde der Stadt Rosenheim informiert Sie über die wichtigsten ausländerrechtlichen Themen, wie z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Dolmetscher, Einreise/Visum usw.
Integration in den Arbeitsmarkt (Stand 10/2016)
Hinsichtlich der Anerkennungsverfahren wies der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herr Dr. Weise, darauf hin, dass man hinter den bisherigen Zielen zurückbleibe. Bis Ende 2016 werde man anstelle der avisierten eine Million Verfahren rund 700.000 Verfahren zum Abschluss gebracht haben. Die Verfahrensdauer betrage im Durchschnitt aktuell ca. 1,3 Monate, wobei 50 % der Verfahren bereits nach einer Woche abgeschlossen seien. 2015 habe es eine Anerkennungsquote von 60 % gegeben, davon seien wiederum rund 70 % der Menschen erwerbsfähig. Rund 100.000 Flüchtlinge gingen inzwischen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
Der Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzte in diesem Zusammenhang, dass die Vorrangprüfung deutlich auf dem Rückmarsch sei. In 133 von 156 Arbeitsamtsbezirken finde derzeit keine Vorrangprüfung mehr statt.
Asyolthek
In der Stadtbibliothek wurde 2015 die "Asylothek" eröffnet. Das Medienangebot beinhaltet unter anderem multimediale Deutschkurse, mehrsprachige Bildwörterbücher und Spiele, CDs, pädagogische Lesekoffer, landeskundliches Wissen über Deutschland und Bücher zum interkulturellen Dialog, zu Flucht und Trauma-Bewältigung. Das Angebot steht allen Menschen offen und ist insbesondere für Flüchtlinge, ehrenamtliche Helfer und engagierte Bürger konzipiert. Das neue Angebot soll eine Starthilfe zum Erlernen der deutschen Sprache geben, Integration und Orientierung ermöglichen und den Austausch unserer Kulturen fördern.
"Hand in Hand"
Einfach, schnell und unbürokratisch: Hand in Hand ist eine Plattform, über die Behörden, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Vereine und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die konkrete Hilfe für Bedürftige leisten können. Hand in Hand versteht sich als Informationsquelle und Motivationsmotor in Sachen Flüchtlingshilfe im Raum Rosenheim.
Gut gerüstet in die Schule
Vor große Herausforderungen stellt alle Beteiligten auch weiterhin die Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund. Um diese Kinder und Jugendlichen intensiv fördern zu können, habe man, so Schulrätin Angelika Elsner, die sogenannten Übergangsklassen im gesamten Schulamtsbezirk deutlich aufgestockt. Sie sind für junge Menschen und Kinder gedacht, die als Quereinsteiger in das bayerische Schulsystem eintreten und gar keine bzw. nur rudimentäre Deutschkenntnisse haben. Ziel dieser individuellen und stark differenzierten Unterrichtsform ist es, dass die Schüler bei entsprechendem Lernfortschritt in die entsprechende Jahrgangsstufe der Regelklasse zurückgeführt werden können. Gute Erfahrungen habe man auch mit der frühen Sprachförderung in den Vorkursen für Kindergartenkinder gemacht. Rund 130 dieser Gruppen sind fast flächendeckend an 55 Standorten eingerichtet.
Asylbewerber/Flüchtlinge/unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Viele der Menschen, die zu uns kommen, sind in großer Not und schutzbedürftig. Sie verlassen ihr Heimatland wegen Krieg, religiösem Fanatismus, Diskriminierung, politischer Verfolgung oder gezielter Vertreibung. Diese Menschen brauchen Obdach, Sicherheit und die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei der Integration in unsere Gesellschaft.
Was ist Aufgabe der Stadt Rosenheim?
Die Stadt Rosenheim ist analog zum sogenannten Königsteiner Schlüssel verpflichtet, 1/6 % der hier in Bayern ankommenden Asylbewerber unterzubringen. Artikel 7 Abs. 2 Nr. 1 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) definiert diese Aufnahmequote. Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahme-AufnG), begründet die Zuständigkeit der kreisfreien Gemeinden für die Unterbringung von Asylbewerbern in dezentralen Unterkünften. Außerdem muss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), die in Rosenheim aufgegriffen werden, versorgen und unterbringen, und für eine geordnete Weiterleitung an andere Jugendämter sorgen.
Wie unterscheiden sich Asylbewerber, unbegleitete ausländische Kinder, Jugendliche, Flüchtlinge, Migranten?
Menschen die einen Asylantrag gestellt haben, über den aber noch nicht entschieden wurde, werden als Asylbewerber bezeichnet. Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer, ist ein Minderjähriger, der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland geflohen oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist. Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als Migranten. Die am Bahnhof oder auf der Autobahn aufgegriffenen illegal eingereisten Flüchtlinge haben noch keinen Asylantrag gestellt. Nach dem polizeilichen Aufgriff werden die Flüchtlinge bei der Bundespolizei Rosenheim registriert und dann verschiedensten Erstaufnahmeeinrichtungen im Bundesgebiet zugewiesen.
Wie viele Asylbewerber leben derzeit in Rosenheim?
Mit Stand vom 31.11.2019 leben 325Personen in 35 von der Stadt angemieteten dezentralen Unterkünften in Rosenheim. In den Gemeinschaftsunterkünften der Regierung sind 185 Personen untergebracht. Der Großteil der Flüchtlinge kommt aus Nigeria, Afghanistan, Eritrea und Syrien.
Wie werden Asylbewerber in der Stadt Rosenheim untergebracht?
Asylbewerber werden in sogenannten dezentralen Unterkünften mit möglichst höchstens 60 Personen in einfachen Einzelwohnungen und Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern untergebracht. Die Gemeinschaftsunterkunft ist allerdings von der Kapazität her auf ca. 100 Personen begrenzt.
Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer hat die Stadt Rosenheim aufgenommen bzw. leben hier?
Insgesamt hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2015 3.664 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in Obhut genommen. Im ersten Quartal 2016 waren es 1.016 umA. Davon hat die Stadt Rosenheim momentan als Quote 1,6 % von den ankommenden Jugendlichen fest aufzunehmen, unterzubringen und zu integrieren. Derzeit leben 50 umA in Rosenheim (Stand 4/16).
Sauberkeit und Betreuung in den Unterkünften?
Das Sozialamt ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkünfte verantwortlich. In größeren Unterkünften wird ein professioneller Reinigungs-und Sicherheitsdienst eingesetzt. Auch Hausmeister kümmern sich um Ordnung und Sauberkeit rund um die Unterkünfte. Sozialpädagogen vom Diakonischen Werk und dem Caritaszentrum sind ebenfalls regelmäßig vor Ort und betreuen die Bewohner.
Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Ein alleinstehender Asylbewerber erhält in einer dezentralen Unterkunft aktuell 320,14 EUR gem. § 3 AsylbLG oder 364,65 EUR gem. § 2 AsylbLG (Stand: Juli 2019). Die jeweils zustehenden Beträge für Ehegatten, Kinder bzw. Haushaltsangehörige sind geringer und werden individuell berechnet. Hiervon müssen Lebensmittel, Kleidung und weitere Dinge des täglichen Lebens bezahlt werden.
Asylbewerber erhalten Krankenhilfe gem. § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfasst nur Akutbehandlungen. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden übernommen. Asylbewerber sind nicht gesetzlich krankenversichert!
Dank zahlreicher Kleiderspenden gibt es für Asylbewerber zusätzlich die Möglichkeit, günstig bzw. auch kostenlos Kleidung zu erhalten. Das ist möglich an den Ausgabestellen im Brothaus im Aicherpark, beim BRK oder beim Diakonischen Werk. Flüchtlinge bekommen bei ihrer Ankunft von offizieller Seite keine Handys. Für viele Asylbewerber ist das Mobiltelefon die einzige und schnellste Möglichkeit, um mit Familie und Freunden in den Heimatländern in Kontakt zu bleiben.
Handykosten müssen die Asylbewerber selbst bezahlen. Häufig werden Prepaid-Modelle verwendet, da es ohne gültigen Pass keine Handyverträge gibt.
Werden für Asylbewerber Deutschkurse bezahlt?
Die Stadt bezahlt im Rahmen von freiwilligen Leistungen Deutschkurse. Darüber hinaus engagieren sich viele Freiwillige aus den verschiedenen Helferkreisen und bieten Deutschkurse an.
Gibt es spezielle Deutschkurse für Kinder und Jugendliche?
Speziell für schulpflichtige Jugendliche gibt es Deutsch-Intensiv-Crashkurse, die von der Volkshochschule Rosenheim organisiert und von der Sparkassenstiftung Zukunft für die Stadt Rosenheim finanziert werden. Darüber hinaus gibt es Deutschkurse und Angebote tagesstrukturierender Maßnahmen für die Jugendlichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten/Gemeinnützige Arbeit?
Asylbewerber werden im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit bei städtischen Dienststellen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen zur Arbeit eingeteilt. Für diese Tätigkeiten, z. B. beim Bauhof oder dem städtischen Friedhof, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 1,05 EUR je Stunde.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Zunächst dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Wenn sie drei Monate in Deutschland gelebt haben, dürfen sie eingeschränkt arbeiten. Sie haben nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heißt, Deutsche - aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge - gelten bei den Arbeitsagenturen als "bevorrechtigte Arbeitnehmer". Für bestimmte Asylbewerber, z. B. Fachkräfte in Engpassberufen, entfällt diese Beschränkung. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber ohne Einschränkungen arbeiten. Die Aufnahme einer Ausbildung ist ohne Genehmigung möglich. Wer einen Berufsabschluss aus dem Ausland mitbringt, kann ihn sich hier anerkennen lassen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Kindergarten/Schulpflicht
Sobald Flüchtlingskinder einer Stadt/Gemeinde zugewiesen bzw. dort gemeldet sind, haben sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. unterliegen sie der Schulpflicht.
Berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen (BAF) zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr steht ein zweijähriges qualifiziertes Beschulungsangebot zur Verfügung. In von der Schule zu begründenden Ausnahmefällen können junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr aufgenommen werden.
Wie kann man helfen?
Ehrenamtlicher Einsatz ist unersetzlich und in der Stadt Rosenheim hoch geschätzt. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Asylbewerber zu betreuen und zu unterstützen: z. B. als Pate bei Behördengängen oder Arztbesuchen, beim Einkaufen, bei der Hausaufgabenbetreuung oder mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Koordiniert werden Paten und ehrenamtliche Unterkunftsmanager durch die Soziale Stadt Rosenheim.
Wenn Sie an ehrenamtlicher Mithilfe interessiert sind, können Sie sich vorab im Internet informieren (www.sozialestadt-rosenheim.de), oder Sie melden sich telefonisch unter +49 (0) 80 31 / 365 - 21 22.
"Falsche Freunde in der Flüchtlingshilfe" - Anwerbeversuche von Islamisten unter Flüchtlingen
Bei Verdachtsfällen oder Hinweisen auf Radikalisierungstendenzen unter Flüchtlingen wenden Sie sich bitte an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz.
Gibt es ein Infektionsrisiko?
Generell besteht nur ein geringes Infektionsrisiko, da alle Flüchtlinge sofort bei ihrer Ankunft aufgrund § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) von einem medizinischen Dienst auf übertragbare Krankheiten untersucht werden.
Dürfen sich Flüchtlinge frei bewegen?
Asylbewerber müssen sich, nachdem der Asylantrag gestellt ist, drei Monate im entsprechenden Regierungsbezirk aufhalten. Danach erweitert sich die Residenzpflicht durch eine Änderung der ausländerrechtlichen Gestattung auf das ganze Bundesgebiet. Möchten Asylbewerber in den ersten drei Monaten den Regierungsbezirk verlassen, benötigen sie hierzu die Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde.
Sicherheit und Ordnung
Gibt es ein erhöhtes Deliktsaufkommen rund um die Unterkünfte?
Auch wenn es gerne behauptet wird: es gibt keine Hinweise darauf, dass Flüchtlinge öfter straffällig werden als andere Menschen. Auch Menschen mit nichtdeutscher Herkunft sind nicht krimineller als die Durchschnittsbevölkerung. Dies bestätigten auch die Herren Dr. Buggisch (Leiter der Polizeiinspektion Rosenheim) und Tomm (Leiter der Bundespolizeiinspektion Rosenheim) im Rahmen ihres im Februar 2016 abgegebenen gemeinsamen Berichtes im Stadtrat zur Sicherheitslage in Rosenheim in Bezug auf Flüchtlinge. Sie informierten die Stadträte unter anderem, dass Vorkommnisse wie am Kölner Hauptbahnhof in Rosenheim weder bekannt wurden noch zu erwarten sind. Es gibt in Rosenheim keine organisierten Banden, wie evtl. in anderen Städten. In der örtlichen Kriminalstatistik finden die durch Flüchtlinge/Asylsuchende begangenen Straftaten keinen nennenswerten Niederschlag. Die Polizeipräsenz im Stadtgebiet ist sehr hoch, so dass im Fall des Falles auch schnell und präventiv reagiert werden könnte.
Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte!
Die Erfahrung zeigt, je größer die Unterkünfte, desto mehr Konflikte. Die Stadt hält es deshalb für notwendig, einen zusätzlichen Sozial- und Sicherheitsdienst mit täglichen Besuchen in den Asylbewerberunterkünften zu beauftragen. Notwendig ist eine regelmäßige Präsenz auch während der Abend- und Nachtstunden außerhalb der normalen Dienstzeit der Stadtverwaltung. Besonders während der Eingewöhnungszeit sollen die Mitarbeiter des Sozial- und Sicherheitsdienstes als Ansprechpartner dienen um so mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Mehr hierzu in einem Artikel im OVB vom 03.03.2016 und unter Rosenheim 24.
Spenden
Rein aus organisatorischen Gründen ist es der Stadt nicht möglich Sachspenden anzunehmen.
Kleiderspenden können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:
- Brothaus, Grubholzer Straße 16, Rosenheim, Tel. +49 (0) 1 57 / 88 21 10 48
- Diakonisches Werk, Sozialkaufhaus, Klepperstraße 18, Rosenheim, Tel. +49 (0) 80 31 / 28 45 13
- "Happy Happing" Kinderkleiderbörse, Größen 50 - 170, Alzstraße 6, Rosenheim
Dienstag von 09:00 bis 16:00 Uhr oder in Absprache mit Frau Begici, Tel. +49 (0) 1 60 / 92 90 45 88.
Möbel oder Fahrräder können beim Sozialkaufhaus des Diakonischen Werks in der Klepperstraße 18 abgegeben werden. Bitte vorher telefonisch unter +49 (0) 80 31 / 28 19 11 anmelden.