Gleichstellung
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz
Artikel 118, Absatz 2, Bayerische Verfassung
Aufgaben der Gleichstellungsstelle:
- Setzt sich für Maßnahmen ein, die das Bewußtsein von Gleichberechtigung, Chancengerechtigkeit und partnerschaftlicher Lebensweise von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft fördern
- Fördert die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Sichtweisen und Bedarfe von Frauen und Männern
- Fördert Veranstaltungen und Ausstellungen, Projekte und Initiativen zu gleichstellungsrelevanten Themen, insbesondere den Internationalen Frauentag
- Unterstützt die Netzwerkbildung von Frauenorganisationen, Gewerkschaften, Verbänden, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen u.a. - insbesondere den AK Runder Tisch "Häusliche Gewalt"
- Sorgt für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gleichstellungskonzepts der Stadt Rosenheim
- Hierbei sind die Schwerpunkte:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf - lebensphasenorientierte Personalpolitik
- Gleiche Aufstiegschancen für Frauen und Männer
- Frauen in Führungspositionen
- Fortbildungs- und Persönlichkeitsentwicklung, Coaching, Mentoring
- Bietet Beratung im Einzelfall, in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen, soweit es sich um Gleichstellungsbelange handelt.