Informationen für Träger
Zuständigkeit des Sachgebiets Kinderbetreuung
Das Sachgebiet Kinderbetreuung ist Rechtsaufsicht und Fachaufsicht und -beratung über/für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Rosenheim.
Unsere Aufgaben sind:
- Information und Beratung der Träger und Leitungen über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten sowie pädagogische Fachberatung
- Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII
- Aufsicht über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit Überwachung der Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
- Einzelfall-Zustimmung zur Einschätzung einer beruflichen Qualifikation nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG
- Vernetzung und Kooperation der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rosenheim
Rechtliche Voraussetzungen für Anbieter einer Betreuung
Das Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport der Stadt Rosenheim weist darauf hin, dass alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche betreut werden, eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII benötigen.
Eine Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Einrichtung nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich geöffnet hat oder das einzelne Kind die Einrichtung nicht mehr als 5 Stunden wöchentlich besucht - in diesem Fall muss nur der Betrieb dem Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport (Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim) formlos angezeigt werden.
Auskünfte erteilt das Sachgebiet Kinderbetreuung