Hilfe in Senioreneinrichtungen
Sollte Ihre Rente, Ihr sonstiges Einkommen und Ihr Vermögen für die Übernahme der Heimkosten nicht ausreichen, bewilligt der Bezirk Oberbayern Leistungen zur Bezahlung der Restkosten. Die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft. Ein sog. Barbetrag bleibt zu Ihrer freien Verfügung.
Die Zuständigkeit für den sog. Rüstigenbereich und bei Pflegegrad 1 ist am 01.09.2018 auf den Bezirk übergegangen.
Beratung Seniorenheime
Fr. Lengmüller, Tel. +49(0)89/2198-26001
Stationäre Pflege in Pflegeheimen
Auskunft H. Wagner, Tel. +49(0)89/2198-26503