Kinderreisepass
Der maschinenlesbare Kinderreisepass wird aufgrund Gesetzesänderung ab dem 01.Januar 2021 nur noch mit einer Gültigkeitkeitsdauer von 1 Jahr neu ausgestellt oder verlängert, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden (Anbringung eines neuen Lichtbildes und zugleich Aktualisierung der Angaben zur Körpergröße und ggf. Augenfarbe).
Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr verlängert werden. Es muss somit ggf. ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild – unabhängig vom Alter des Kindes –ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders des eines Kleinkindes schnell ändert, gilt der ausgestellte Kinderreisepass u.a. dann als ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist.
Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderpasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden.
Passpflicht bei Auslandsreisen mit Kindern

Bei Überschreitung einer Auslandsgrenze ist für Kinder (ab Geburt) das Mitführen eines eigenständigen, gültigen Reisedokumentes vorgeschrieben. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, elektronische Reisepässe und -je nach Reiseziel- Personalausweise zur Verfügung.
Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen elektronischen Reisepass bzw. Personalausweis.
Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten " Schengen-Raum " . Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Einreisebestimmungen sind den jeweiligen Staaten vorbehalten und sind daher auch unterschiedlich gesetzlich geregelt. Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.
Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes