Personalausweis
Achtung ! Wir sind umgezogen !
Wegen der Sanierung des Verwaltungsgebäudes Königstr. 15 ist das Bürgeramt mit den Sachgebieten Einwohnermelde- und Passamt, Ausländeramt und Standesamt ab 07.05.2018 bis voraussichtlich Juni 2019 nicht in den gewohnten Räumlichkeiten anzutreffen.
Seit Montag, den 07. Mai 2018 befindet sich das Bürgeramt im neuen Verwaltungsgebäude in der Rathausstraße 30, 83022 Rosenheim (neben der städtischen Galerie)
Weiterer wichtiger Hinweis !
Wir bitten um Beachtung, dass im Bürgeramt im provisorischen Verwaltungsgebäude in der Rathausstr. 30 aus Platzgründen leider kein Passbildautomat zur Verfügung steht.
Der neue Personalausweis
Zum 01. November 2010 hat der neue Personalausweis mit integrierter Online-Ausweisfunktion ("eID-Funktion") den Personalausweis nach altem Muster abgelöst.
Personalausweise nach altem Muster, die bis zum 31. Oktober 2010 beantragt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum, sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Ein freiwilliger Umtausch ihres alten Personalausweises gegen den neuen Personalausweis ist jedoch jederzeit möglich.
Die Funktionen des neuen Personalausweises im Überblick
Die neue Ausweiskarte ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat und bietet zur bislang bekannten Funktion als Sichtausweis drei weitere Funktionen:
Die Online-Ausweisfunktion
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht die Kommunikation mit Behörden und Unternehmen im Internet. Der größte Vorteil: Sie können sich ganz einfach online gegenüber den beteiligten Institutionen ausweisen - Im Sinne von " Das bin ich " - indem Sie die auf dem Chip digital gespeicherten Daten über das Internet an Behörden und Unternehmen übermitteln. Um die Online Ausweisfunktion und die Unterschriftfunktion für den Einsatz am heimischen PC nutzen zu können, benötigen Sie ein kontaktloses Lesegerät das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen ist. Auch der im Internet kontaktierte Dienstanbieter muss sich beim Einsatz des Personalausweises in Form eines Berechtigungszertifikats Ihnen gegenüber eindeutig identifizieren.
Zusätzlich benötigen Sie eine Treibersoftware, die sog. AusweisApp2 die eine Verbindung zwischen dem neuen Personalausweis und dem Computer ermöglicht und die Sie kostenlos im Internet herunterladen können. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) vom 18.05.2017 wird jeder neue Personalausweis künftig nur noch mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben, d.h. die Online-Funktion im Ausweis bleibt nunmehr standardmäßig ab dem 16. Lebensjahr freigeschaltet/aktiviert.
Eine Ausschaltung/Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion durch die Passbehörde ist somit rechtlich nicht mehr möglich.
Der Ausweisinhaber hat jedoch nach § 10 Abs. 6 Personalausweisgesetz (PAuswG-neu) die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion in seinem Personalausweis über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei sperren zu lassen.
Hierzu benötigt der Ausweisinhaber sein Sperrkennwort, welches in seinem persönlichen PIN-Brief enthalten ist.
Eine ggf. nachträgliche Entsperrung der Online-Ausweisfunktion durch die Ausweisbehörde ist gebührenpflichtig ( 6,- Euro )
Weitere Informationen über die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern.
Die Unterschriftfunktion
Als weitere Neuerung ermöglicht Ihnen der neue Personalausweis das digitale Unterschreiben mit der qualifizierten elektronischen Signatur ( QES ).
Mit der Unterschriftfunktion können Sie digitale Dokumente, wie z. B. Verträge, Anträge und Urkunden online rechtsverbindlich unterzeichnen - im Sinne von " Das habe ich unterschrieben ".
Um die Unterschriftfunktion zu nutzen, müssen Sie ein Signaturzertifikat bei speziellen Signaturanbietern erwerben ( nicht Personalausweisbehörde ), die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind. Das Zertifikat wird elektronisch auf dem Personalausweis gespeichert. Voraussetzung hierfür ist, das die Online-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet/aktiviert ist.
Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Biometriefunktion
Im Chip des Personalausweises sind Ihr biometrisches Lichtbild und ( auf freiwilliger Basis ) Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Die Fingerabdrücke erhöhen die Sicherheit Ihres Personalausweises zusätzlich, weil sie ein weiteres Merkmal sind, das den Ausweis eindeutig dem Ausweisinhaber zuordnet. Nur bestimmten hoheitlichen Stellen wie Polizeibehörden, Grenzbehörden sowie Pass- und Meldebehörden ist es gesetzlich erlaubt, auf diese Daten zuzugreifen.
Weitere wissenswerte Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis entnehmen Sie bitte der Personalausweisbroschüredes Bundesministerium des Innern.