Corona-Pandemie
Maskenpflicht
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske!
Ab 1. Februar 2021 gilt für den Besuch in unseren Rathäusern eine FFP2-Masken-Pflicht.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen (ärztliche Bescheinigung) nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Wichtige Kontakte
Bei Erkrankungen ist der
- Ärztliche Bereitschaftsdienst 116117
oder das
- Gesundheitsamt des Landratsamtes Rosenheim
E-Mail
Tel.: +49 (0)8031/392-6002
Fax: +49 (0)8031/392-9060
zu kontaktieren.
Häufige Fragen zur Corona-Pandemie und die aktuellen rechtlichen Vorgaben finden Sie auch unter: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Für Fragen zur Corona-Krise steht Ihnen das Bürgertelefon unter 08031/365-8365 zur Verfügung.
Weitere Ansprechpartner:
- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Tel.: +49(0)9131/6808-5101
- Robert-Koch-Institut
Homepage
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die mit dem Coronavirus kontaminiert sind
- Entsorgung von eventuell mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten
Zusätzlich wurde für Fragen zu Abfällen, bei denen eine Kontamination mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann, das zentrale Funktionspostfach eingerichtet.
- Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund von Coronabetroffenheit für Unternehmen
- Hilfe bei häuslicher Gewalt für Betroffene und Ratsuchende
- Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreuen Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in 18 Sprachen, barrierefrei.