Fischereiwesen
Hier erhalten Sie Informationen über den Fachbereich Fischereiwesen
Den Fischereischein erteilt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Im Ausland ausgestellte Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen
1. Fischereischein auf Lebenszeit
Hierzu erhalten Sie spezielle Informationen auf den nächsten Seiten.
Informationen über die Fischerprüfung und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten.